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   OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11   

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https://dejure.org/2011,31650
OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11 (https://dejure.org/2011,31650)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.08.2011 - 8 WF 208/11 (https://dejure.org/2011,31650)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. August 2011 - 8 WF 208/11 (https://dejure.org/2011,31650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R. einer Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Rahmen einer Stufenklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 466
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 23.04.2007 - 8 WF 98/07

    Entscheidung eines PKH-Antrages für eine Stufenklage zunächst nur für die

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755 ) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Folgesache Zugewinn

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755 ) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99

    Prozesskostenhilfe für eine unterhaltsrechtliche Stufenklage

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755 ) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 27.10.1993 - 3 WF 116/93

    Prozeßkostenhilfe; Stufenklage; Bezifferung des Leistungsantrags; Getrennte

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755 ) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.
  • OLG Brandenburg, 30.10.2018 - 10 WF 139/18

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Stufenverfahren auf Zahlung von

    Ob gleichwohl VKH für jede Stufe gesondert zu bewilligen ist (so OLG des Landes Sachsen-Anhalt, FamRZ 2012, 466 und Beschluss vom 30.8.2011, 8 WF 208/11) oder für alle Stufen eine einheitliche Bewilligung zu erfolgen hat (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 387; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1883; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn 180; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 6. Aufl., § 114 ZPO, Rn 15 a.E.; s.a. Wendl/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 10, Rn. 366), kann hier dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 10 WF 139/18

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung für ein Stufenverfahren auf Zahlung von

    Ob gleichwohl VKH für jede Stufe gesondert zu bewilligen ist (so OLG des Landes Sachsen-Anhalt, FamRZ 2012, 466 und Beschluss vom 30.8.2011, 8 WF 208/11) oder für alle Stufen eine einheitliche Bewilligung zu erfolgen hat (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 387; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1883; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn 180; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 6. Aufl., § 114 ZPO, Rn 15 a.E.; s.a. Wendl/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 10, Rn. 366), kann hier dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 29.10.2018 - 10 WF 139/18
    Ob gleichwohl VKH für jede Stufe gesondert zu bewilligen ist (so OLG des Landes Sachsen-Anhalt, FamRZ 2012, 466 und Beschluss vom 30.8.2011, 8 WF 208/11) oder für alle Stufen eine einheitliche Bewilligung zu erfolgen hat (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 387; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1883; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn 180; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 6. Aufl., § 114 ZPO, Rn 15 a.E.; s.a. Wendl/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 10, Rn. 366), kann hier dahinstehen.
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